Begleitetes Wohnen (BeWo)

Kontakt

Claudia Stamerra-Horat
Geschäftsleiterin
c.stamerra(at)netzwerkfamilie.ch
Telefon 055 422 07 47

Melanie Junker
Dipl. Sozialbegleiterin
m.junker(at)netzwerkfamilie.ch
Mobile 079 865 32 66

Das Begleitete Wohnen richtet sich an junge Erwachsene beiderlei Geschlechts im Alter zwischen 18 und 30 Jahren in aussergewöhnlichen Lebenssituationen. Im Vordergrund steht ein Wechsel der Wohnsituation, die Gründe hierfür sind vielseitig und individuell verschieden.

Das Begleitete Wohnen versteht sich als Zwischenschritt von einer betreuten Wohnform wie Elternhaus, Pflegefamilie oder Heim hin zu selbständigem Wohnen mit eigenverantwortlicher Lebensführung. Das Begleitete Wohnen ist ein Angebot des Vereins Netzwerk Familie und bietet jungen Erwachsenen Unterstützung in Wohngruppen oder im Einzelwohnen. Wir unterscheiden zwischen drei verschiedenen Begleitstufen:

  • Begleitstufe «leicht»: Die Begleitperson ist in der Regel einmal wöchentlich für ein Einzelgespräch vor Ort. Die persönlichen Themen werden in diesem Rahmen bearbeitet.
  • Begleitstufe «mittel»: Die Begleitperson ist in der Regel zwei Mal wöchentlich für ein Einzelgespräch vor Ort. Sie wirkt beratend in der Alltagsgestaltung, wird bei Bedarf für Termine beigezogen und vernetzt sich bei Bedarf mit den jeweiligen Bezugspersonen des Systems.
  • Begleitstufe «intensiv»: Die Begleitperson ist in der Regel drei Mal wöchentlich für ein Einzelgespräch vor Ort. Sie unterstützt aktiv in der Alltagsgestaltung, wird für Termine beigezogen und ist mit dem jeweiligen System vernetzt.

Arbeitsweise

Die Begleitung beinhaltet beratende und praktische Unterstützung der einzelnen jungen Erwachsenen und der Gruppe in den Bereichen Wohnen und Persönlichkeitsentwicklung.

Aufnahme

Als sozialer Dienstleistungsbetrieb bieten wir ein effizientes und unbürokratisches Aufnahmeverfahren:

  • Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die jungen Erwachsenen oder durch die zuweisenden Stellen. In einem unverbindlichen Gespräch erfolgt eine erste Klärung des Begleitbedarfs. Es findet eine Besichtigung der Wohngemeinschaft statt. Über die Aufnahme in die Probezeit und den passenden Begleitschlüssel entscheidet die Begleitperson und die Leitung in Absprache mit der zuweisenden Stelle und den jungen Erwachsenen. Beim Eintritt findet ein Aufnahmegespräch inklusive Zieldefinierung statt
  • Die Aufnahme im Begleiteten Wohnen begründet keinen Wohnsitz, die jungen Erwachsenen melden sich lediglich als Wochenaufenthalter in der Gemeinde an.
  • Die Probezeit wird auf zwei Monate festgelegt und mittels eines internen Auswertungsgespräches abgeschlossen.

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